Das
Portal Oesterreich-Urlauber.at ist eine Internetplattform zur
Vermittlung von Unterkünften in Oesterreich.
1.
Aufnahme von Unterkünften
Vermieter oder Anbieter von Unterkünften in Österreich
können Ihre Objekte kostenfrei und zeitlich unbegrenzt
im Portal von Oesterreich-Urlauber.at einstellen. Wir behalten
uns jedoch vor Angebote welche nicht in das Konzept passen abzulehnen.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
2.
Kosten des Eintrages
Es fallen keine Kosten an.
3.
Richtigkeit der eingetragenen Objekte
Der Anbieter von Unterkünften ist für die Richtigkeit
aller Daten zum Objekt (Ausstattung, Beschreibung, etc.) verantwortlich
und haftet für nicht zutreffende Beschreibung gegenüber
dem Gast. Im Loginbereich können diese jederzeit geändert
werden.
4.
Vermittlung
Oesterreich-Urlauber.at vermittelt lediglich Unterkünfte
an Interessenten. Auf den Unterkunftspreis des Anbieters wird
ein geringer Aufschlag von 12 % erhoben, welcher der Gast bei einer abgeschlossenen Buchung
direkt an Oesterreich-Urlauber.at entrichtet. Der Aufschlag
wird auf dem vom Vermieter angegebenen Unterkunftspreis automatisch
aufgerechnet.
5.
Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen
zur Folge. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich Rechtliches Sondervermögen
und gehört der Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes,
ist Berlin Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände
bleiben hiervon unberührt. Die Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Gast und Leistungsträger bzw. Gast und Oesterreich-Urlauber.at
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland für inländische Vertragsparteien. UN-Kaufrecht
kommt nicht zur Anwendung. Nebenabsprachen wurden nicht getroffen.
Solche bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen gelten
bei Vermittlungsleistungen vun Oesterreich-Urlauber.at.
6.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis
ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Stadtbezirk
von Berlin, in dem das vermietete Objekt belegen ist; der Gerichtsstand
ist daher stets ein Amtsgericht im Land Berlin.
Berlin,
im Juli 2009
Oesterreich-Urlauber.at Walther & Molitor GbR